Gesetzliche Grundlagen
Folgend finden Sie die Verordnung und den Bildungsplan für die Ausbildung als InformatikpraktikerIn.
Verordnung über die berufliche Grundbildung InformatikpraktikerIn
01.01.2011. Sie beinhaltet die rechtlichen Bestimmungen der Grundbildung wie Dauer, Ziele, Anforderungen, Aufgaben des Lehrbetriebes, Qualifikationsverfahren etc.
Die Ausbildungsinhalte sind detailliert im Bildungsplan zusammengefasst. Dieses Dokument beinhaltet das Berufsprofil und definiert, welche Ausbildungsziele an den drei Lernorten (Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse) erreicht werden müssen. Sind bei Leistungszielen mehrere Lernorte vermerkt, so ist die Ausbildungsplanung der Lernorte aufeinander
abzustimmen.
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